Wohnungsräumung · Vermieter & Hausverwaltungen

Wohnungen rechtssicher freigeben.
Räumung praktisch sauber umsetzen.

Sie müssen als Vermieter oder Hausverwaltung eine Wohnung räumen lassen? Wir übernehmen die praktische Entrümpelung und Wohnungsräumung, wenn Zugang, Besitzlage und die Befugnis zum Umgang mit dem verbliebenen Bestand geklärt sind. Das kann nach einer Zwangsräumung, nach Mietende, bei zurückgelassenem Hausrat oder bei einem ungeklärten Nachlass relevant sein. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot für den vereinbarten Räumungsumfang.

Wir führen keine rechtliche Zwangsräumung durch und ersetzen keine Rechtsberatung. Vor einer Beauftragung muss geklärt sein, dass die Räumung praktisch ausgeführt werden darf.

Illustratives Motiv zur Wohnungsräumung für Vermieter und Hausverwaltungen nach Zwangsräumung
Illustratives Motiv zur Wohnungsräumung nach Zwangsräumung kein dokumentierter Kundenauftrag
  • Kostenlose BesichtigungBestand, Zugänge und Räumungsumfang vor Ort aufnehmen.
  • FestpreisangebotFür die konkret besichtigten und freigegebenen Arbeiten.
  • Klare AbgrenzungRäumungsleistung und rechtliche Freigabe sauber trennen.
  • Übergabe vorbereitenBesenrein räumen; Reinigung und Malerarbeiten zusätzlich vereinbaren.

Wann Vermieter oder Hausverwaltungen eine Wohnungsräumung benötigen

Entrümpelung nach Zwangsräumung

Nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens kann verbliebener Hausrat geräumt werden, wenn die Voraussetzungen für den praktischen Umgang mit dem Bestand geklärt sind. Wir übernehmen die Räumungsarbeiten, nicht die rechtliche Zwangsräumung selbst.

Zurückgelassener Hausrat nach Mietende

Bleiben Möbel oder andere Gegenstände in einer Wohnung zurück, muss vor der Entrümpelung geklärt sein, welche Gegenstände entfernt werden dürfen. Den freigegebenen Bestand können wir anschließend aufnehmen und räumen.

Wohnung nach Todesfall

Ist der Mieter verstorben, können Nachlass und Mietverhältnis zusätzliche Abstimmung erfordern. Sobald feststeht, wer die Räumung beauftragen und freigeben darf, können wir die praktische Nachlass- oder Wohnungsräumung übernehmen.

Erbschaft ausgeschlagen oder Erbe ungeklärt

Eine ausgeschlagene Erbschaft bedeutet nicht automatisch, dass über den Nachlass frei verfügt werden darf. Ist unklar, wer zuständig ist, muss die Berechtigung vor einer Räumung geklärt werden. Wir nehmen keine erbrechtliche Bewertung vor.

Räumung für Hausverwaltung

Hausverwaltungen können eine Besichtigung anfragen, wenn Zugang und Beauftragung für das konkrete Objekt geklärt sind. Wir dokumentieren den praktischen Umfang des Räumungsauftrags und erstellen darauf basierend das Angebot.

Wohnung für Übergabe vorbereiten

Nach der Räumung können zusätzlich vereinbarte Reinigungs- oder Malerarbeiten folgen. Besenrein, gereinigt und gestrichen sind unterschiedliche Leistungsumfänge und werden getrennt vereinbart.

Entrümpelung nach Zwangsräumung: unsere Rolle klar abgegrenzt

Eine Zwangsräumung ist Teil eines Vollstreckungsverfahrens. Wir führen dieses Verfahren nicht durch. Unsere Leistung beginnt dort, wo die praktische Räumung des freigegebenen Bestands beauftragt werden kann. Dafür müssen Zugang, Besitzlage und der Umgang mit den vorgefundenen Gegenständen geklärt sein.

Wichtig: Ob und wann Gegenstände entfernt, verwahrt, verwertet oder entsorgt werden dürfen, entscheiden wir nicht. Vermieter, Hausverwaltung oder sonstige Berechtigte müssen diese Frage vor der Räumung klären. Wir handeln ausschließlich innerhalb des ausdrücklich freigegebenen Räumungsumfangs.

Was wir bei der Besichtigung aufnehmen

  • Wohnräume und Nebenbereiche
  • Menge und Art des freigegebenen Inventars
  • Etage, Aufzug, Treppen und Zugänge
  • Transportwege und mögliche Ladefläche
  • besonders zu behandelnde Materialien oder Gegenstände

Was vor der Beauftragung geklärt sein sollte

  • rechtmäßiger Zugang zur Wohnung
  • Ansprechpartner und Auftraggeber
  • welcher Bestand entfernt werden darf
  • welche Gegenstände erhalten oder verwahrt werden müssen
  • gewünschter Übergabezustand

Wohnungsräumung bei ausgeschlagener Erbschaft oder ungeklärtem Nachlass

Wenn ein Mieter verstirbt und eine Erbschaft ausgeschlagen wird, kann die Situation für Vermieter oder Hausverwaltung unübersichtlich werden. Eine Ausschlagung bedeutet nicht automatisch, dass der Nachlass herrenlos ist oder unmittelbar entsorgt werden darf. Wenn unklar ist, wer Erbe ist oder ob die Erbschaft angenommen wurde, kann das Nachlassgericht den Nachlass sichern und unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachlasspfleger bestellen.

Für unsere praktische Arbeit genügt deshalb nicht allein die Information „Erbe ausgeschlagen“. Vor Beginn muss geklärt sein, wer die Räumung wirksam beauftragen und den betreffenden Bestand freigeben darf. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, können wir die Wohnung kostenlos besichtigen und den Räumungsumfang kalkulieren.

Nachlasswohnung räumen lassen

Wir können den ausdrücklich freigegebenen Bestand aus Wohnung, Keller, Dachboden oder weiteren Nebenbereichen räumen. Persönliche Dokumente, Wertsachen und Gegenstände mit ungeklärter Zuordnung sollten vorab gesondert behandelt werden.

Keine erbrechtliche Entscheidung durch uns

Wir stellen nicht fest, wer Erbe ist, ob eine Ausschlagung wirksam ist oder wer Eigentümer einzelner Gegenstände ist. Solche Fragen müssen vor der praktischen Räumung durch die zuständigen Beteiligten beziehungsweise Stellen geklärt werden.

Kosten der Wohnungsräumung für Vermieter

Auch bei einer Vermieterräumung lässt sich der Preis nicht allein aus der Wohnfläche ableiten. Entscheidend sind Räumungsmenge, Zugänge, Etage, Transportwege und der tatsächlich freigegebene Leistungsumfang. Deshalb besichtigen wir das Objekt kostenlos.

Diese Faktoren beeinflussen das Angebot

  • Art und Menge des zu räumenden Inventars
  • Wohnung, Keller und weitere Nebenräume
  • Etage, Treppen und nutzbarer Aufzug
  • Tragewege und Zugang zum Fahrzeug
  • vereinbarte Demontagen und Zusatzarbeiten
  • besondere Materialien, die gesondert geprüft werden müssen

Mögliche Wertanrechnung

Geeignete verwertbare Gegenstände können nach Prüfung im Räumungsangebot berücksichtigt werden. Eine solche Anrechnung setzt voraus, dass der betreffende Bestand überhaupt zur Räumung beziehungsweise Verwertung freigegeben werden darf.

Kostenlos ist die Besichtigung. Das Festpreisangebot gilt anschließend für den besichtigten und rechtlich freigegebenen Räumungsumfang.

In fünf Schritten zur geräumten Wohnung

  1. AnfrageAdresse, Objektart, Hintergrund und gewünschten Zeitraum nennen.
  2. Freigabe klärenVor der Durchführung muss feststehen, welcher Bestand geräumt werden darf.
  3. BesichtigungRäume, Inventar und Transportwege kostenlos aufnehmen.
  4. FestpreisangebotDen konkret vereinbarten Räumungsumfang kalkulieren.
  5. Räumung & ÜbergabeFreigegebenen Bestand entfernen und Innenbereiche besenrein übergeben.

Räumung und anschließende Vorbereitung zur Neuvermietung

Nach einer Wohnungsräumung kann weiterer Bedarf entstehen. Besenrein, gründlich gereinigt und gestrichen sind unterschiedliche Ergebnisse. Zusätzliche Reinigungs- oder Malerarbeiten werden deshalb separat vereinbart.

Illustration: Wohnung vor der Räumung, geräumt und nach vereinbarten Malerarbeiten
Illustration verschiedener Zustände nach Räumung und zusätzlich vereinbarten Arbeiten

24 Fragen zur Wohnungsräumung für Vermieter und Hausverwaltungen

Öffnen Sie die Antworten über die Frage oder das Pluszeichen.

Zwangsräumung und zurückgelassener Hausrat

Übernehmen Sie die Zwangsräumung selbst?

Nein. Die rechtliche Zwangsräumung ist Teil des Vollstreckungsverfahrens. Wir übernehmen die praktische Entrümpelung beziehungsweise Räumung, wenn der freigegebene Leistungsumfang geklärt ist.

Können Sie direkt nach einer Zwangsräumung entrümpeln?

Das kann möglich sein, wenn Zugang, Besitzlage und die Befugnis zum Umgang mit den verbliebenen Sachen geklärt sind. Diese rechtliche Freigabe stellen wir nicht selbst fest.

Was passiert mit zurückgelassenen Möbeln?

Wir räumen nur Gegenstände, die ausdrücklich für die Entfernung freigegeben sind. Ob Möbel verwahrt, verwertet oder entfernt werden dürfen, muss vor unserem Auftrag geklärt sein.

Kann eine Hausverwaltung die Besichtigung beauftragen?

Ja. Voraussetzung ist, dass der Zugang zum Objekt organisiert werden kann und die Hausverwaltung den praktischen Räumungsumfang mit uns abstimmen darf.

Räumen Sie auch Keller und Nebenräume?

Ja, wenn diese Bereiche bei der Besichtigung aufgenommen und ausdrücklich freigegeben werden.

Kann die Wohnung nach der Räumung besenrein übergeben werden?

Ja. Geräumte Innenbereiche werden im vereinbarten Umfang besenrein übergeben. Weitergehende Reinigung ist eine zusätzliche Leistung.

Nachlass und ausgeschlagene Erbschaft

Darf der Vermieter räumen, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde?

Eine Ausschlagung allein bedeutet nicht automatisch, dass frei über den Nachlass verfügt werden darf. Vor einer Räumung muss geklärt sein, wer die Wohnung und den Bestand freigeben darf.

Was ist ein ungeklärter Nachlass?

Damit ist hier eine Situation gemeint, in der noch nicht eindeutig feststeht, wer als Erbe beziehungsweise Ansprechpartner über den Nachlass verfügen darf. Wir treffen dazu keine rechtliche Entscheidung.

Was ist ein Nachlasspfleger?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Nachlassgericht zur Sicherung eines ungeklärten Nachlasses einen Nachlasspfleger bestellen. Ob das im konkreten Fall erforderlich ist, beurteilen wir nicht.

Können Sie eine Nachlasswohnung räumen?

Ja, wenn ein berechtigter Auftraggeber feststeht und der zu räumende Bestand eindeutig freigegeben werden kann.

Was geschieht mit Dokumenten und Wertsachen?

Solche Gegenstände sollten vor der Räumung gesichert oder ausdrücklich abgegrenzt werden. Wir behandeln sie nicht pauschal als gewöhnlichen Räumungsbestand.

Können Vermieter eine Besichtigung anfragen, obwohl die Freigabe noch nicht vollständig geklärt ist?

Eine erste Anfrage ist möglich. Ob eine Besichtigung sinnvoll oder durchführbar ist, hängt vom rechtmäßigen Zugang ab. Eine spätere Räumung führen wir erst für den eindeutig freigegebenen Umfang aus.

Kosten und Ablauf

Wie werden die Kosten einer Vermieterräumung berechnet?

Maßgeblich sind Bestand, Räume, Etage, Zugänge und Transportwege. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot.

Ist die Besichtigung kostenlos?

Ja. Die Besichtigung zur Aufnahme des praktischen Räumungsumfangs ist kostenlos.

Kann eine Wertanrechnung erfolgen?

Geeigneter verwertbarer Bestand kann geprüft werden, sofern dieser überhaupt zur entsprechenden Verwertung freigegeben werden darf.

Wie lange dauert eine Wohnungsräumung?

Das hängt von Räumungsmenge, Räumen und Transportwegen ab. Den voraussichtlichen Ablauf stimmen wir nach der Besichtigung ab.

Kann ein fester Räumungstermin vereinbart werden?

Ja, nach Prüfung von Umfang und Verfügbarkeit. Ein Wunschtermin ist erst nach unserer Bestätigung verbindlich.

Was passiert, wenn später weitere Räume hinzukommen?

Zusätzliche Räume oder Standorte müssen vor der Durchführung neu abgestimmt werden, da das Festpreisangebot auf dem besichtigten Umfang basiert.

Übergabe und Zusatzarbeiten

Können nach der Räumung Malerarbeiten folgen?

Ja. Malerarbeiten können als zusätzlicher Leistungsumfang vereinbart werden.

Ist Reinigung automatisch enthalten?

Nein. Besenrein und gründlich gereinigt sind unterschiedliche Leistungen. Weitergehende Reinigung wird gesondert vereinbart.

Können auch stark gefüllte Wohnungen geräumt werden?

Ja, auch stark gefüllte Wohnungen können angefragt werden. Zustand, Zugänglichkeit und erforderliche Schutzmaßnahmen werden vorab geprüft.

Welche Stoffe oder Gegenstände müssen gesondert geprüft werden?

Asbest, Gefahrstoffe, Chemikalien, medizinische Abfälle, unbekannte Behälter, schwere Maschinen, fest angeschlossene Anlagen und Abbrucharbeiten sind nicht pauschal Bestandteil der Räumung.

Kann ich Fotos vorab per WhatsApp senden?

Ja. Übersichtsaufnahmen können die Vorbereitung unterstützen. Persönliche Dokumente oder andere sensible Daten sollten nicht unnötig sichtbar sein.

In welchen Regionen sind Vermieterräumungen möglich?

Anfragen sind in unseren Einsatzgebieten Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich.

Bewertungen und Unternehmensinformationen

Die folgenden Google-Bewertungen beziehen sich auf unser Unternehmen insgesamt und nicht ausschließlich auf Vermieter- oder Hausverwaltungsaufträge.

Haushaltsaufloesung24.eu

5,0Von 5 Sternen

Durchschnitt aus 23 Google Bewertungen Verifiziert durch Google Reviews WordPress Plugin

I R (MonR)
vor 6 Monaten

Hervorragender Service, pünktlich und faire Preise.

Frank Henschler
vor 7 Monaten

Nochmals vielen vielen Dank für den super Service, die geleistete Arbeit und den fairen Preis für die Haushaltsauflösung in Stahnsdorf

Andreas von Kamp
vor 9 Monaten

Ein besseres Unternehmen zur Entsorgung kann man nicht finden. Zum entrümpeln unseres Gartens kam eine echt tolle Truppe nett, kompetent, hilfsbereit und bei auftretenden Problemen eine Lösung zur Hand. Wir können diese Firma mit gutem Gewissen weiter empfehlen. Viele herzliche Grüße ans Team.

Janine Geppert
vor 9 Monaten

Hallo, ich habe die Rümpelmänner für die Entrümplung meines Hauses engagiert, weil sie nach Sichtung einige der Gegenstände verwerten und sie machten mir einen wirklich fairen Preis. Im Preis enthalten war zusätzlich das Streichen der Wände und das entfernen des alten, verklebten, Teppichbodens. Sie haben die Arbeit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt! Als dieser Job erledigt war, sind wir nochmal mit einem wirklich fairen Preis für meinen Umzug zusammengekommen. Auch hier haben sie die Wände der alten Wohnung gestrichen, den größten Teil meine Sachen auch verpackt und die leeren Umzugskartons auch wieder abgeholt. Ich habe schon einige Umzüge durchstehen müssen, aber wenn ich wieder etwas habe, dann rufe ich die Rümpelmänner, ganz sicher! Vielen Dank an die Mannen!

Detlef Maerten
vor 10 Monaten

Im September dieses Jahres wurde die Garage meines Vaters durch das Team von Haushaltsauflösung 24 professionell beräumt und entrümpelt. Bereits beim Erstkontakt überzeugte das Unternehmen durch eine vorbildliche Organisation und eine transparente, faire Angebotserstellung. Der gesamte Ablauf – angefangen bei der Planung bis hin zum Abtransport sämtlicher Gegenstände mit einem Gesamtgewicht von über drei Tonnen – verlief absolut reibungslos und effizient. Besonders hervorzuheben ist die Pünktlichkeit: Der vereinbarte Termin wurde exakt eingehalten, was die hohe Zuverlässigkeit und Professionalität des Teams unterstreicht. Das Personal zeigte sich während der gesamten Durchführung äußerst kompetent und freundlich. Die Kommunikation war klar, die Arbeitsweise zügig und sorgfältig. Trotz der herausfordernden Ausgangssituation – eine stark unaufgeräumte Garage – übergab das Team die Räumlichkeit besenrein und in einem einwandfreien Zustand. Dadurch wurde uns nicht nur die Arbeit abgenommen, sondern auch ein wertvoller Beitrag zur Werterhaltung der Immobilie geleistet. Auf Basis dieser Erfahrungen kann ich Haushaltsauflösung 24 uneingeschränkt empfehlen. Die Firma zeichnet sich durch einen hohen Qualitätsanspruch, absolute Zuverlässigkeit und ein kundenorientiertes Auftreten aus. Ich vergebe daher fünf von fünf möglichen Sternen und spreche dem Unternehmen meine ausdrückliche Weiterempfehlung aus.

Eva Pätzold
vor 10 Monaten

Super Leistung zu einem angemessenen Preis. Schnell, zuverlässig, ordentlich und freundlich. Jederzeit gern wieder und sehr zu empfehlen!

Stefanie Naß
vor 10 Monaten

Absolute 5 Sterne und wenn wir könnten würden wir auch 20 Sterne geben. Von der Besichtigung bis zum letzten Handschlag Mega sympathisch, sehr zuverlässig und unglaublich freundlich. Für jegliche weitere Arbeiten würde ich nur noch dieses Team empfehlen.

Frank Schröder
vor einem Jahr

Absolut TOP! Von der Besichtigung über die Angebotsabgabe mit fairen Preisen bis hin zum Abtransport der letzten Schraube war einfach alles nur SUPER! ZUVERLÄSSIG, FLEISSIG, FAIR! Vielen Dank!

Wohnungsräumung für Vermieter oder Hausverwaltung anfragen

Nennen Sie die Objektadresse, den Hintergrund der Räumung, die betroffenen Räume und den gewünschten Zeitraum. Weisen Sie bitte darauf hin, wenn der Umgang mit einzelnen Gegenständen noch nicht abschließend geklärt ist.

Telefon und E-Mail

0151 58747928
info@haushaltsaufloesung24.eu

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag–Freitag: 07:00–20:00 Uhr
Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Sonntag: geschlossen

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